1.0 Vertragsabschluß
Diese Vertragsbedingungen der Fa. Hellsound (auch Hellsound genannt) gelten für alle Aufträge und Bestellungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für die Fa. Hellsound unverbindlich, auch wenn diesen nicht schriftlich widersprochen wird.
2.0 Preise, Auftragsannahme, Lieferpflicht
2.1 Angebote von Hellsound sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend.
2.2 Mit Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit und seine Kreditwürdigkeit. Ergeben sich nach Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit, ist die Fa. Hellsound berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Hellsound bestätigt sind.
2.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen mangelnder Lieferbereitschaft infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten und sonstige Ereignisse, die Hellsound nicht zu vertreten hat. Käufer und die Fa. Hellsound sind unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt für diesen Fall berechtigt.
3.0 Lieferzeit
3.1 Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware, gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Schadenersatzansprüche wegen nicht erfolgter Lieferung sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
4.0 Preisstellung
4.1 Die genannten Preise sind unverbindliche Preisangabe und enthalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. Fakturiert werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise in EURO. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten.
5.0 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Belieferungen erfolgen gegen Vorkasse oder Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Waren und Leistungen werden am Tage der Lieferung in Euro fakturiert und sind ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug zahlbar. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen. Bei Scheckzahlung bleibt der Eingang vorbehalten. Eine Annahme bedeutet grundsätzlich keine Stundung der ursprünglichen Forderung.
5.2 Der Käufer kommt bei Überschreitung der festgesetzten Zahlungstermine ohne Mahnung in Verzug. Es gilt ein nach dem Kalender bestimmter Fälligkeitstermin gem. §284 Abs. 3 BGB als vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden alte Forderungen sofort fällig. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über Bundesbankdiskontsatz (vom Tage der Fälligkeit) sowie entstandene gerichtliche und/oder außergerichtliche Kosten des Mahnverfahrens berechnet. Bei Zahlungsverzug kann die Fa. Hellsound die gelieferten Gegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Käufers bestmöglich verwerten oder nur zur Sicherstellung übernehmen ohne dass dadurch der Käufer von der Vertragserfüllung, insbesondere der sofortigen Bezahlung der nicht beglichenen Forderungen befreit wird. Zahlungsverzug begründet in der Regel Bedenken gegen die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit des Käufers (Ziffer 2.2).
6.0 Beanstandung von Mängeln, Gewährleistung
6.1 Transportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Tatbestandsaufnahmen sind bei Entladung der Waren unverzüglich beim Frachtführer zu beantragen. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Lieferdatum. In jedem Fall ist die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab Lieferdatum begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Garantieansprüche bei unsachgemäßer Behandlung der Ware, insbesondere bei Lautsprechern durch Überlastung oder falsche Anschlussbedingungen.
6.2 Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich nach Wahl von Fa. Hellsound entweder auf Nachbesserung oder, soweit dieses nicht zufrieden stellend möglich ist, auf Ersatzlieferung gleicher oder ähnlicher Artikel und Güte. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann der Käufer Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche gern. §476 a BGB sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache mit der Fa. Hellsound diese ordnungsgemäß verpackt, auf eigene Gefahr franko zurückzusenden. Die Fa. Hellsound wird die Annahme von zurückgesandter, beanstandeter Ware ohne vorherige Rücksprache verweigern. Aufgrund einer Mängelrüge ist der Käufer nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.
7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum der Fa. Hellsound.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiterzuveräußern: Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltswaren zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur darin ordnungsgemäß, wenn die Fa. Hellsound durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen enthaltenen Sicherungsrechte, insbesondere die im voraus abgetretenen Forderungen gegen den jeweiligen Dritten erhält. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Hellsound ab. Die Fa. Hellsound wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, der Fa. Hellsound auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger Adresse anzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Solange die Fa. Hellsound keine andere Weisung erteilt, ist der Käufer berechtigt die Forderungen selbst einzuziehen.
7.3 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der an Hellsound abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind der Fa. Hellsound sofort schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, der Fa. Hellsound eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderung an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben.
7.4 Eine Verletzung dieser Verpflichtung macht den Käufer schadenersatzpflichtig, wobei die Höhe des Schadenersatzes dem Wert der Sicherheiten entspricht, die zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung bzw. der Zahlungseinstellung noch bestanden haben. Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Käufer die gesamte von Hellsound stammende, in den Geschäftsräumen des Bestellers und in dessen Lagern befindliche, bezahlte und unbezahlte Ware, an die Fa. Hellsound. Der Käufer hat die Ware sorgfältig wie eigene Ware zu verwahren und sie nur insoweit weiterzuveräußern, als gesichert ist, dass der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung der Fa. Hellsound zu fließt.
7.5 Die Fa. Hellsound ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Verkäufer herauszuverlangen, bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder mit dem Kaufpreis oder mit Teilen derselben in Verzug gerät. Der Käufer kann die Rückzahlung geleisteter Zahlungen erst verlangen, wenn die Fa. Hellsound vom Vertrag zurückgetreten ist und wenn die Vorbehaltsware an Hellsound herausgegeben ist.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an Hellsound abgetreten. Die Fa. Hellsound verpflichtet sich, die ihr nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt. Die zurückerhaltenen Waren werden dem Zustand entsprechend gutgeschrieben. Zwischen Käufer und der Fa. Hellsound gilt als vereinbart, dass für zurückerhaltene Ware ein Wertabschlag erfolgen kann.
7.7 Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer insoweit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand an Hellsound ab. Bei Verarbeitung mit anderen Waren, steht der Fa. Hellsound das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Bearbeitung zu. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf tritt dieser hiermit an die Fa. Hellsound ab.
8.0 Rückgaberecht
8.1 Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Hellsound
Ralf Nürge
Kleines Klosterfeld 10
31655 Stadthagen
Tel.: 05721/927570
Fax: 03221/1100931
E-Mail: info@hellsound.de
8.2 Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder es Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
8.3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht
1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
3. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung telefonisch abgegeben haben.
9.0 Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4113845) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de
10.0 Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser "Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen" rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Stadthagen. Ausschließlicher Gerichtsstand - soweit gem. § 29 ZPO zulässig - ist Stadthagen.
Stand: 11. Juni 2010
Rücknahme von gebrauchten Batterien.
